Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Alpha Oxum Sports UG, Prinz-Friedrich-Leopold-Str. 45, 14129 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Beratungs-, Marketing-, Vermittlungs- und sonstigen Dienstleistungen im Bereich der Sportlerbetreuung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem individuellen Angebot. Nicht im Angebot enthaltene Leistungen werden gesondert berechnet.
§ 3 Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und unter Anwendung branchenüblicher Sorgfalt. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, es sei denn, dieser wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages qualifizierte Dritte einzusetzen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Rechtsberatung ist nicht Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Bei Bedarf vermittelt der Auftragnehmer an spezialisierte Rechtsanwälte oder Steuerberater.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht individuell andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Bei längerfristigen Projekten kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, laufende Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an bereitgestellten Materialien verfügt und dass deren Verwendung im Rahmen des Auftrags keine Rechte Dritter verletzt.
§ 6 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen, Konzepte und Materialien unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
§ 9 Kündigung
Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht individuell andere Kündigungsfristen vereinbart wurden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei projektbezogenen Aufträgen ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.